Voraussetzungen
Was wir uns wünschen und was Sie benötigen
Wir wünschen uns von Ihnen:
- Begeisterungsfähigkeit und Offenheit
- Bereitschaft für ein gemeinschaftliches Arbeiten, Wachsen und Entwickeln
- Ein hohes Maß an Eigenverantwortung
- Initiative und das Engagement, sich selbstständig mit dem Erlernten auseinander zu setzen
- Bereitschaft zur Erweiterung und Festigung des Erlernten
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Ausübung der Heilkunde folgende Voraussetzungen benötigen!
Voraussetzungen für die behördliche Zulassung
Die
gesetzlichen Voraussetzungen für die behördliche Zulassung sind im
Wesentlichen in der 1. und 2. DVO zum Gesetz über die berufsmäßige
Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom
18.2.1939 geregelt:
- Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Nachweis der abgeschlossenen Volks- bzw. Hauptschulbildung.
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage beim Gesundheitsamt. Schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen dürfen nicht vorliegen.
- Freiheit von Krankheiten oder Leiden, die die angestrebte Berufsausübung beeinträchtigen.
Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft gewöhnlich das für den Wohnsitz zuständige Gesundheitsamt. Die Zulassung wird nicht erteilt, wenn sich aus der Überprüfung ergibt, dass die Ausübung durch den Antragsteller eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen würde. Die Überprüfung ist bei abschlägigem Bescheid wiederholbar.